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Bestellungen erfolgen nur schriftlich. Mündliche, fernmündliche
und fernschriftliche Bestellungen sind nur gültig, wenn
wir sie schriftlich bestätigen.
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Vom Lieferer sind unsere Bestellungen mit Angabe der Preise
sowie der kürzesten oder vorgeschriebenen Lieferzeit sofort
schriftlich zu bestätigen, falls die Lieferung nicht innerhalb
von 8 Tagen erfolgt.
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Die Lieferfrist beginnt am Bestelltag. Ist die Einhaltung
des vorgeschriebenen Termins nicht möglich, sind uns vom
Lieferer die Gründe und die voraussichtliche Dauer der
Verzögerung unverzüglich mitzuteilen. Werden vereinbarte
Termine oder Fristen für Lieferungen / Leistungen aus einem
vom Lieferer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten, sind
wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Alle durch eine vom Lieferer zu vertretende Verspätung
der Lieferungen oder Leistungen entstehenden Mehrkosten hat
uns der Lieferer zu ersetzen. Die Annahme der verspäteten
Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
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Die gelieferte Ware muß in Güte, Stückzahl,
Maßhaltigkeit und sonstiger Ausführung den von uns
gegebenen Vorschriften entsprechen. Mängel aller Art sind
vom Lieferer nach berechtigter Mängelrüge in der Regel
zu beseitigen: das gilt auch dann, wenn sie erst im Zeitpunkt
der Be- oder Verarbeitung festgestellt werden. Befindet sich
der Lieferer mit der Mängelbeseitigung in Verzug oder liegt
ein dringender Fall vor, sind wir berechtigt, die Mängelbeseitigung
auf Kosten des Lieferers selbst durchzuführen oder durch
Dritte durchführen zu lassen. Für ausgebesserte oder
ersetzte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu
laufen. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Minderung, Wandelung
oder Ersatzlieferung zu verlangen.
Die Ware gilt erst dann als abgenommen/genehmigt, wenn die von
uns vorzunehmenden Prüfungen die Verwendbarkeit für
den vorgesehenen Zweck bestätigen.
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Bei Lieferung von Maschinen oder Anlagen haftet der Lieferer
für die Einhaltung der für uns geltenden Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften sowie die sicherheitstechnisch
einwandfreie Ausführung nach den allgemein anerkannten
neuesten Regeln der Technik.
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Jeder Sendung ist ein Lieferschein in doppelter Ausfertigung
beizufügen. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken,
ist ein deutlicher Hinweis erforderlich, in welchem sich der
Lieferschein befindet.
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Warenanlieferungen durch LKW müssen in den nachstehenden
Zeiten erfolgen. Bei späterer Ankunft kann ein Entladen
erst am nächsten Werktag erfolgen; durch vom Lieferer zu
vertretendes Nichteinhalten der vorgegebenen Zeiten entstehende
Kosten gehen zu Lasten des Lieferers.
Montag - Donnerstag 7 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 7 - 12 Uhr
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Rechnungen sind uns unverzüglich in doppelter Ausfertigung
gesondert zu übersenden. Die Umsatzsteuer ist gesondert
auszuweisen.
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Die vereinbarten Preise sind Festpreise einschließlich
Verpackung, Versicherung und gelten frei der uns benannten Empfangsstelle,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Die Zahlung erfolgt nach Eingang der Ware. Skonto: Falls nichts
anderes vereinbart, kürzen wir jede Warenrechnung um 3
% vom Bruttowert (4 % bei Rechnungen der Textilindustrie) bei
Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- bzw. Wareneingang.
Nicht skontierfähige Rechnungen werden 30 Tage nach Rechnungs-
bzw. Wareneingang bezahlt. Unsere Zahlungstermine sind der 1.,
11. und 21. eines Monats bzw. der nächstliegende Werktag.
Maßgeblich ist der dem Fälligkeitstag nächstliegende
Zahlungstermin.
Wir behalten uns vor, bei einer Mängelrüge die Zahlung
des Kaufpreises ganz oder teilweise bis zur Beseitigung des
Mangels zurückzustellen.
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Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird ein
Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches
oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt,
so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten
Teil vom Vertrag zurückzutreten.
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Der Lieferer hat die ihm im Zusammenhang mit der Bestellung
bekannt gewordenen kaufmännischen und technischen Einzelheiten
als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu
behandeln.
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Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit
einzelner Teile im übrigen in vollem Umfang wirksam.
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Diese Einkaufsbedingungen gelten für die gesamte Dauer
der Geschäftsverbindung, solange diese nicht schriftlich
von uns aufgehoben werden. Es bedarf bei künftigen Bestellungen
keiner erneuten Bezugnahme auf diese Einkaufsbedingungen.
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Erfüllungsort im kaufmännischen Verkehr ist Dierdorf,
bzw. der als Anlieferstelle genannte Ort. Gerichtsstand im kaufmännischen
Verkehr ist Neuwied/Rhein. Auf das Vertragsverhältnis ist
ausschließlich deutsches Recht anwendbar, wobei die Regeln
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf ausdrücklich abbedungen
werden.
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Durch Annahme unserer Bestellung erkennt der Lieferer unsere
Bedingungen an. Abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferers
sind nur gültig, soweit sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
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Wir sind berechtigt, im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
in der jeweils gültigen Fassung Daten über den Lieferanten
zu speichern.